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Ungewollt schwanger?

Sind Sie ungewollt schwanger und wollen Sie die Schwangerschaft abbrechen? Dann können Sie sich für eine Abtreibung entscheiden. In manchen Ländern ist ein Schwangerschaftsabbruch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft nicht erlaubt oder vielleicht die Frist einer straffreien Abtreibung in Ihrem Land ist bereits abgelaufen. Dann kann eine Abtreibung im Ausland einen Ausweg bieten.

Sie können in der Bloemenhove KlinikHeemstede bis zur 22. Schwangerschaftswoche abtreiben lassen. Die Fachklinik besteht seit über 50 Jahren und hilft Mädchen und Frauen jeder Altersgruppe und aus verschiedensten Ländern bei der Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft.

Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft

Es gibt verschiedene Abtreibungsmethoden, um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Gemeinsam mit dem Arzt der Abtreibungsklinik in den Niederlanden schauen wir, welche Behandlung für Sie am besten geeignet ist. Alle Behandlungen werden ambulant durchgeführt. Sie müssen also nicht in der Klinik übernachten.

Bei uns sind Sie immer willkommen, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Nationalität

In der Klinik behandeln wir Mädchen und Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind. Sie sind bei uns immer willkommen, ganz gleich wie alt Sie sind und aus welchem Land Sie kommen. Sind Sie 16 Jahre oder älter? Dann dürfen Sie selbst entscheiden, ob Sie die ungewollte Schwangerschaft abbrechen wollen. Sind Sie jünger als 16 Jahre? Dann benötigen Sie für den Abbruch die Zustimmung Ihrer Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person. Können Sie keine Zustimmung von Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten? Nehmen Sie dann Kontakt mit unserer Klinik auf.

Überweisungsschein

Für den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft benötigen Sie kein Überweisungsschein von Ihrem Artz.