Ausbildung und Weiterbildung
Ausbildung
In unserer Klinik gibt es derzeit keine Ausbildungsmöglichkeiten für Ärzte und Pflegepersonal. Sie können bei uns jedoch einen Schnuppertag machen. Haben Sie Interesse und sind Sie Ärztin/Arzt, Krankenpfleger*in oder Hebamme (zertifiziert oder in Ausbildung)? Senden Sie uns eine E-Mail an: medical@bloemenhove.nl
Weiterbildung
Suchen Sie für Ihr Projekt, Ihren Vortrag oder Ihre Recherchen Informationen zu Abtreibungshilfeleistungen in den Niederlanden? Auf dieser Website finden Sie viele weiterführende Informationen zu unseren Behandlungen und unserer Arbeitsweise.
Haben Sie allgemeine Fragen zur Abtreibung, die nicht unsere Behandlungen betreffen? Vielleicht finden Sie die Antwort bei den unten stehenden Fragen und Antworten.
Auch auf den folgenden Websites finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Abtreibung:
In den Niederlanden finden jedes Jahr etwa 30.000 Abtreibungen statt. Das mag wie eine hohe Zahl erscheinen, in Tat und Wahrheit haben die Niederlande jedoch eine der niedrigsten Abtreibungsraten weltweit. Es finden in den Niederlanden weniger Abtreibungen statt als in Ländern, in denen Abtreibung verboten ist. Ein Abtreibungsverbot führt also nicht zu weniger Abtreibungen. Frauen in den betreffenden Ländern entscheiden sich vielmehr für eine illegale Abtreibung, die oft mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden ist.
Außerdem sind in den Niederlanden Verhütungsmittel einfach zugänglich, weshalb es weniger oft zu einer Abtreibung kommt. Schwangerschaftsabbrüche werden in einer landesweiten, anonymen Statistik erfasst.
Die meisten Frauen, die ungewollte schwanger werden, verwenden Verhütungsmittel. Doch dann ist etwas schief gelaufen. Bei der Einnahme der Antibabypille kann es etwa vorkommen, dass man eine vergisst, oder die Zwischenwoche zu lang war.
Ein Präservativ kann reißen oder verrutschen, eine Spirale kann nicht richtig sitzen oder Frauen verwenden weniger zuverlässige Verhütungsmethoden wie eine App, periodische Abstinenz oder Coitus interruptus (der Penis wird vor dem Samenerguss aus der Scheide herausgezogen).
Die meisten Frauen, die in den Niederlanden abtreiben lassen, sind zwischen 25 und 30 Jahre alt und haben bereits eines oder mehrere Kinder. Es gibt sehr wenige Schwangerschaftsabbrüche im Teenageralter (8 %).
Abtreibung ist in den Niederlanden seit 1984 legal, steht aber immer noch im niederländischen Strafgesetzbuch. Das bedeutet, dass ein Schwangerschaftsabbruch noch stets strafbar ist, falls bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden.
Qualitätsanforderungen für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs sind selbstverständlich eine gute Sache. Es wäre jedoch besser, wenn Schwangerschaftsabbrüche anderen medizinischen Behandlungen gleichgestellt und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würden. Dies ist ein Trend in stets mehr Ländern. Abtreibungen fallen dann unter die gleichen Regeln wie andere medizinische Behandlungen. Auf diese Weise wird auch das Tabu, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch leider bis heute belegt ist, etwas abgeschwächt.
In den Niederlanden finden 90 % der Schwangerschaftsabbrüche in Abtreibungskliniken statt, und nur 10 % in einem Krankenhaus.
Das hat sich traditionsgemäß so entwickelt, denn bis 1984 war Abtreibung in den Niederlanden wohl illegal, wurde jedoch toleriert. Daher konnte ein Schwangerschaftsabbruch nicht in einem Krankenhaus stattfinden und wurden spezialisierte Kliniken für Abtreibungen eröffnet.
Diese Entwicklung hat sich auch nach der Annahme des Schwangerschaftsabbruchsgesetzes (Legalisierung) im Jahr 1984 fortgesetzt. Krankenhäuser können in den Niederlanden auch Abtreibungen vornehmen, benötigen hierfür jedoch eine Sondergenehmigung.
Manche Krankenhäuser in den Niederlanden führen aus religiösen Gründen keine Abtreibungen durch.
Es ist in den Niederlanden gesetzlich festgelegt, dass Frauen, deren Regelblutung mehr als 16 Tage verspätet ist, zuerst einen Arzt für ein Gespräch aufsuchen müssen. Frühestens 5 Tage nach diesem Gespräch (gesetzliche Bedenkzeit) kann dann der Abbruch stattfinden. Das Gespräch kann mit einem beliebigen Arzt geführt werden, meist gehen Frauen jedoch zu ihrem Hausarzt.
Etwa ein Viertel aller Schwangerschaftsabbrüche in den Niederlanden findet vor der 16-Tage-Frist statt. Diese Frauen können zur Behandlung in unsere Klinik kommen, ohne vorher mit einem Arzt gesprochen zu haben. Dies gilt dann rechtlich in den Niederlanden als Überfälligkeitsbehandlung, und nicht als Abtreibung.
Bei einer Überfälligkeitsbehandlung werden dieselben Methoden wie bei einer Abtreibung angewandt: medikamentös (Abtreibungspille) oder mittels Absaugung (Saugkürettage).
Der einzige Unterschied zwischen einer Überfälligkeitsbehandlung und einer Abtreibung ist, dass eine Überfälligkeitsbehandlung rechtlich gesehen noch nicht als Abtreibung gilt und deshalb die gesetzlich festgelegte, 5-tägige Bedenkzeit noch nicht in Acht genommen werden muss.
Viele Frauen, die eine Überfälligkeitsbehandlung untergehen, sprechen erst mit ihrem (Haus-)Arzt. Oft, weil sie im Voraus mehr Informationen erhalten oder über ihre Entscheidung sprechen wollen. Manche Frauen gehen lieber nicht zu ihrem (Haus-)Arzt und kommen stattdessen in die Klinik für ein Beratungsgespräch mit einem Arzt und einen Ultraschall.
Wenn Frauen am Behandlungstag in der Klinik noch an ihrer Entscheidung zweifeln, führen wir den Abbruch nicht durch. Wir vereinbaren dann oft einen neuen Termin, damit die Frau etwas mehr Zeit zum Nachdenken hat, oder wir überweisen sie für ein weiterführendes Gespräch an eine beratende Organisation, den Hausarzt oder einen Psychologen.
Die Schwangerschaftsdauer wird ab dem ersten Tag der letzten Menstruation berechnet, was eine altmodische Methode ist, die aus der Zeit vor dem Ultraschall stammt. Frauen werden jedoch erst etwa zwei Wochen später, also nach ihrem Eisprung, schwanger. Wenn eine Frau also in der siebten Woche schwanger ist, wurde sie etwa vor 5 Wochen schwanger und ist ihre Regelblutung drei Wochen überfällig.
Nach niederländischem Recht darf eine Schwangerschaft bis zur 24. Woche abgebrochen werden. Diese Dauer gilt als Lebensfähigkeitsgrenze: Von diesem Moment an könnte der Fötus außerhalb des Körpers der Frau überleben. Kliniken in den Niederlanden rechnen jedoch eine Sicherheitsmarge ein und treiben höchstens bis zu 22,5 Wochen Schwangerschaft ab. Damit wollen die Kliniken sicherstellen, dass sie die gesetzliche Frist von 24 Wochen für eine Abtreibung nicht überschreiten. Zudem wird eine Abtreibung nach diesem Zeitpunkt technisch zu schwierig.
Die meisten Abtreibungsbehandlungen in den Kliniken finden in den ersten sieben Wochen der Schwangerschaft statt. Nur gerade 7 % aller Abbrüche in der Klinik werden nach der 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt. In Krankenhäusern werden etwas mehr Abbrüche zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt, oft nachdem eine gefährliche Anomalie beim 20-Wochen-Ultraschall festgestellt wurde. Bei einer gewollten Schwangerschaft findet zur Kontrolle immer um die 20. Woche eine Ultraschalluntersuchung statt, bei dem die Entwicklung des Fötus kontrolliert wird.
Manchmal zeigen sich dabei schwere Anomalien, wie etwa Herzfehler, Spina bifida oder Hirnanomalien. Dann kann sich eine Frau oder ein Paar in Absprache mit dem Arzt für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
Wenn dies in einem Krankenhaus geschieht, wird eine frühzeitige Geburt eingeleitet. Dazu werden der Frau Hormone verabreicht. Das Kind stirbt dann während oder unmittelbar nach der Geburt. Dies ist ein ganz anderes Vorgehen als in der Abtreibungsklinik: dort müssen Frauen nicht gebären und schlafen sie während des Abbruchs.
Vor der Behandlung wird immer eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Die Frau kann wählen, ob sie die Bilder sehen will oder nicht. Mit dem Ultraschall wird festgestellt, ob die Frau tatsächlich schwanger ist (es kann sich auch um eine Fehlgeburt handeln) und wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Die auf diese Weise festgestellte Dauer der Schwangerschaft stimmt meist mit den Berechnung der Frau überein, jedoch nicht immer. Der Arzt prüft zudem, ob sich die Schwangerschaft in der Gebärmutter befindet. Eine ektope Schwangerschaft ist eine äußerst seltene (jedoch eventuell gefährliche) Anomalie. Diese muss durch den Gynäkologen auf andere Weise entfernt werden.
Nein, eine Abtreibung wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Für alle Frauen, die in den Niederlanden wohnen und hier steuerpflichtig sind, ist der Schwangerschaftsabbruch jedoch kostenlos. Die Behandlung wird von der Regierung bezahlt (Subventionen). Denn die Abtreibung soll anonym stattfinden können, damit auch Frauen, die keine eigene Krankenversicherung haben, einen Schwangerschaftsabbruch machen lassen können. Auf der Versicherungsabrechnung wird der Schwangerschaftsabbruch deshalb nicht aufgeführt. Außerdem muss Abtreibung kostenlos sein, damit Frauen auch ohne die erforderlichen finanziellen Mittel abtreiben lassen können. In Ländern, in denen eine Abtreibung kostenpflichtig ist, sieht man oft, dass Frauen illegal abtreiben lassen und dabei große gesundheitliche Risiken eingehen.
Nur sehr wenige Frauen leiden nach einem Schwangerschaftsabbruch unter psychischen Problemen, wie zahlreiche Studien belegen:
https://www.nemokennislink.nl/publicaties/abortus-veroorzaakt-geen-psychische-problemen/
Die Anti-Abtreibungs-Lobby verbreitet immer wieder Berichte über psychische Probleme nach einer Abtreibung, die oft auf umstrittenen Studien beruhen.
Glücklicherweise gibt es in den Niederlanden nur sehr wenige Teenager-Schwangerschaften und daher auch nur sehr wenige Abtreibungen bei Teenagern. In den Niederlanden dürfen Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr eigenständige Entscheidungen treffen. Das bedeutet, dass sie ab diesem Alter keine Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten benötigen, um eine Abtreibung vorzunehmen.
Gemäß dem Gesetz zur medizinischen Übereinkunft zur Behandlung („Wet op de Geneeskundige Behandelingsovereenkomst“, WGBO) benötigen Minderjährige unter 16 Jahren für medizinische Eingriffe eine doppelte Einwilligung: sie müssen es selbst wollen und ihre Eltern/Erziehungsberechtigten müssen einwilligen.
Für manche Mädchen ist es nicht wünschenswert oder sogar schädlich, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten von der Abtreibung erfahren. Beispielsweise in Kreisen, in denen Abtreibung ein absolutes Tabu ist oder noch schlimmer, Ehrenmorde drohen. In einem solchen Fall kann der Arzt entscheiden, den Schwangerschaftsabbruch ohne das Wissen und/oder die Zustimmung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten durchzuführen. Um größtmögliche Sorgfalt bei einem solchen Entschlusses zu gewährleisten, findet meist auch noch ein zweites Gespräch mit einem Arzt oder einer Krankenpflegerin statt.
Nein, ein Schwangerschaftsabbruch ist nie einfach und keine Frau nimmt eine solche Entscheidung auf die leichte Schulter. Die meisten Frauen fürchten sich vor einem Schwangerschaftsabbruch. Etwa weil sie nicht wissen, was sie erwartet oder weil sie falsch informiert sind und beispielsweise befürchten, dass sie nach einer Abtreibung unfruchtbar werden könnten. Viele Frauen haben auch Angst davor, von anderen verurteilt zu werden. Sie schämen sich, fühlen sich schuldig oder haben Angst, die falsche Entscheidung zu treffen. Leider ist Abtreibung immer noch ein Tabuthema, die bei vielen auf Ablehnung stößt. Manche Frauen trauen sich deshalb auch nicht, mit jemanden über ihre Entscheidung zu sprechen, obwohl sie gerade in dieser schwierigen Situation das Bedürfnis dazu hätten.
Es gibt viele Gründe, warum sich eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Es gibt Frauen, die keine Kinder (mehr) wollen oder die welche wollen, aber nicht jetzt oder nicht mit dem heutigen Partner. Oder Frauen sind zu jung, wollen erst eine stabile Beziehung und einen Job, eine passende Wohnung und ein stabiles Umfeld. Oder eine neue Schwangerschaft und ein weiteres Kind wäre für die aktuelle familiäre Situation eine zu große Belastung. Das Austragen einer Schwangerschaft bis zum Ende kann für manche Frauen auch große gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Nein. Die betreffende Frau ist die einzige, die diese Entscheidung treffen kann. Es geht um ihre Gesundheit und ihr Recht, über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Viele Frauen treffen die Entscheidung einer Abtreibung in Absprache mit dem Erzeuger, was jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das kann für den Erzeuger natürlich schwierig sein, wenn er selbst nicht mit der Entscheidung der Frau einverstanden ist. Aber solange er die Schwangerschaft nicht übernehmen kann und der Fötus nicht selbstständig überleben kann, hat der Erzeuger kein Mitspracherecht bei der Abtreibung.
Die Anti-Abtreibungslobby ist vor allem in den USA sehr stark, fördert jedoch auch Initiativen in Europa. In den Niederlanden gibt es ebenfalls Organisationen, die von amerikanischen Organisationen geleitet und gesponsert werden, um Frauen in Abtreibungskliniken zu „retten“. Frauen in niederländischen Kliniken können durch Angehörige dieser Organisationen eingeschüchtert werden oder falsche Informationen über den Schwangerschaftsabbruch erhalten.
Weil in den letzten Jahren in den Niederlanden stets öfter geschieht, wurde das Projekt „AbtreibungsBuddy“ ins Leben gerufen. Dabei können sich Frauen von einer ehrenamtlichen Person zur Klinik begleiten lassen. Sie werden auch von der Person unterstützt, wenn sich etwa Demonstranten vor der Klinik befinden sollten.
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den Niederlanden ist schon jahrelang etwa gleich hoch, nämlich rund 30.000 pro Jahr. Wir stellen jedoch fest, dass es stets weniger Teenager-Schwangerschaften gibt und dass ein Teil der 30.000 Frauen, die abtreiben lassen, aus dem Ausland kommt (insbesondere aus Frankreich, Deutschland, Belgien und Italien). In diesen Ländern gibt es strengere Abtreibungsgesetze, weshalb Frauen für eine Abtreibung oft in die Niederlande reisen. 30.000 klingt nach ganz schön viel, ist aber in Tat und Wahrheit eine der niedrigsten Abtreibungsraten der Welt. Dies hängt stark mit dem guten Zugang zu Verhütungsmitteln in den Niederlanden zusammen. Auffällig ist, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei über 21-Jährigen leicht angestiegen ist, seit in den Niederlanden vor einigen Jahren Verhütungsmittel für über 21-Jährige nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden.
Warum sind Sie für die Abtreibung?
Ich bin für Abtreibung, weil ich finde, dass Frauen, die gegen ihren Willen schwanger werden, niemals gezwungen werden sollten, eine Schwangerschaft bis zum Ende auszutragen. Das ist nie die beste Wahl, weder für die Frau, noch für das (mögliche) Kind. In Ländern, in denen Abtreibung verboten ist, entscheiden sich Frauen genauso oft für eine Abtreibung wie in den Niederlanden. Nur werden dort Abtreibungen oft illegal vorgenommen, was mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Weltweit stirbt alle 8 Sekunden eine Frau an den Folgen einer illegalen Abtreibung. Diese Frauen befinden sich mit ihrer ungewollten Schwangerschaft in einer solchen Notsituation, dass sie sogar lieber den Tod riskieren, als die Schwangerschaft auszutragen. Aus Studien geht hervor, dass das Austragen und die Geburt einer ungewollten Schwangerschaft für Frauen psychisch sehr belastend ist. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Frauen, die gegen ihren Willen schwanger werden und sich wohlüberlegt für eine Abtreibung entscheiden, oft keine psychischen Probleme nach einer Abtreibung haben.
Weshalb sind Sie Abtreibungsärztin geworden?
Ich habe Medizin studiert und kam während meines Studiums manchmal in Kontakt mit Frauen, die ungewollt schwanger waren. Ich sah, welche Belastung dies für die Frauen darstellte und ich wollte ihnen helfen. Es macht mich sehr traurig, dass Abtreibung oft noch stets ein großes Tabuthema ist. Es ist ein unangenehmes Thema, über das Menschen lieber so wenig wie möglich nachdenken. Aber gerade deshalb haben viele Menschen Vorurteile gegenüber Abtreibung. Mir war es wichtig dazu beitragen zu können, dass sich Frauen, die eine solche Entscheidung treffen müssen, weniger schuldig fühlen.
Erfüllt Sie Ihre Arbeit?
Frauen kommen oft mit einem sehr großen Problem zu mir und sind sehr traurig. Sie verlassen die Klinik jedoch mit einem Gefühl der Erleichterung und fühlen sich weniger schuldig und schlecht. Das gefällt mir sehr an meiner Arbeit. Außerdem arbeiten in unserem Team in der Klinik sehr viele Frauen, was ein sehr vertrautes Gefühl gibt. Viele der Frauen, die zu uns in die Klinik kommen, sind sehr offen, und der Kontakt zu Ihnen ist sehr persönlich.
Gab es in den letzten Jahren mehr Abtreibungen, und wenn ja, wie viel mehr?
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den Niederlanden ist seit Jahren ungefähr gleich hoch, nämlich rund 30.000 pro Jahr. Wir stellen jedoch fest, dass es stets weniger Teenager-Schwangerschaften gibt und dass ein Teil dieser 30.000 Frauen aus dem Ausland kommt (insbesondere aus Frankreich, Deutschland, Belgien und Italien). In diesen Ländern gibt es ein strengeres Abtreibungsgesetz, weshalb Frauen für eine Abtreibung oft in die Niederlande kommen. 30.000 mag nach sehr viel klingen, ist in Tat und Wahrheit jedoch eine der niedrigsten Abtreibungsraten der Welt. Das liegt daran, dass Verhütungsmittel in den Niederlanden sehr gut zugänglich sind. Seit ein paar Jahren vergüten die Krankenkassen jedoch Verhütungsmittel für über 21-Jährige nicht mehr. Dies hat zu einem leichten Anstieg der Abtreibungen bei den über 21-Jährigen geführt.